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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ergoTrade AG (Hallbergmoos) |
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Für sämtliche Warenlieferungen von ergoTrade gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass solche ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Sind diese AGB einmal vom Kunden anerkannt worden, gelten sie auch für alle weiteren Geschäfte zwischen dem Kunden und ergoTrade. ergoTrade Angebote und Liefertermine sind freibleibend. Ein Geschäft ist erst abgeschlossen, wenn ergoTrade den Kundenauftrag schriftlich bestätigt hat. Zur Schriftform gehören auch elektronische Medien (Email). ergoTrade Preise sind Nettopreise und in EURO ausgewiesen. Zuzüglich zu den Nettopreisen kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Für Warenlieferungen gelten die Preise ab Lager Hallbergmoos ohne Fracht, Verpackung oder Versicherung. Diese Kosten trägt der Kunde gesondert. Bei von ergoTrade gelieferter Ware handelt es sich grundsätzlich um gebrauchte Ware, weswegen sie auch ohne Zubehör, wie z.B. Handbücher, Treiber, Software oder Verbrauchsmaterialien geliefert wird. Die Installation und der Betrieb von Software obliegt alleine dem Kunden. Neuware ist entsprechend gekennzeichnet. Für erteilte Aufträge kann ergoTrade teilweise oder vollständige Vorkasse in bar oder Banküberweisung verlangen. Rechnungen sind bei Erhalt fällig und ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Ware wird unter dem Eigentumsvorbehalt der vollständigen Bezahlung geliefert und darf vor vollständiger Bezahlung nicht ohne schriftlicher Zustimmung von ergoTrade weiterveräußert oder Dritten überlassen werden. Kommt der Kunde mit der Abnahme oder der Bezahlung der Ware zum vereinbarten Liefer- oder Zahlungstermin mehr als eine Woche in Verzug, kann ergoTrade unter dem Vorbehalt weitergehender Ansprüche vom Liefervertrag zurücktreten. Die Transport- und Übernahmegefahr für zu liefernde Ware trägt der Kunde ab Lager Hallbergmoos. Ihm obliegt es, die Ware ordnungsgemäß zu versichern und für ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen. Übernimmt ergoTrade den Versand und/oder die Versicherung, so handelt ergoTrade im Auftrag des Kunden, auf seinen Namen und seine Rechnung. ergoTrade leistet für gebrauchte Ware Gewährleistung in gesetzlichem Umfang (1 Jahr) und bei Neuware 2 Jahre. Für gebrauchte Ware übernimmt ergoTrade eine Einschalt/Übernahmegarantie von 30 Tagen ab dem Tag des Gefahrenübergangs, ausgenommen Verschleißteile wie z.B. Tinten, Toner oder Batterien. Dies gilt nicht, wenn die Ware auf dem Transport beschädigt wurde oder der Kunde unsachgemäß in die gelieferte Ware eingegriffen hat. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Akzeptiert ergoTrade einen Gewährleistungsfall, wird ergoTrade zunächst vom Kunden eine angemessene Zeit zur Nachbesserung oder zum Austausch eingeräumt, nachdem er zuvor ergoTrade schriftlich den Mangel oder die mangelnde Funktionsfähigkeit angezeigt hat. (siehe RMA Bereich auf ergoTrade WebSite www.ergotrade.ag) - Kann der Mangel nicht behoben werden, hat der Kunde unter Ausschluss weitergehender Rechte die Wahl zwischen Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Liegt ein berechtigt geltend gemachter Fall von Gewährleistung vor, erstattet ergoTrade, nachdem der Kunde in Vorleistung getreten ist, die mit der Mangelbehebung verbundenen nachgewiesenen Transportkosten, wobei die jeweils kostengünstigste Versandart vom Kunden zu wählen ist. Vorstehende Gewährleistung für neue und gebrauchte Ware, mit Ausnahme der Einschalt/Übernahmegarantie, ist gegenüber gewerblichen Kunden ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Bezahlung ist Hallbergmoos. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Gewerbetreibende und Kaufleute ist das AG Freising oder LG München II. ergoTrade kann sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll dies die gültigen Bestimmungen nicht berühren und sie sollen in Kraft bleiben. Beide Vertragspartner haben sich dann zunächst um eine Ersatzvereinbarung zu bemühen, die dem Gewollten am nächsten kommt. Stand: Mai 2003 |
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ergoTrade AG
Lilienthalstrasse 8 / A
85399 Hallbergmoos
info@ergotrade.ag
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